Berlin-Brandenburger Meister
IGP/IFH > LAP`s
LANDESMEISTER IPO der LG BERLIN-BRANDENBURG
VERGABEBESTIMMUNGEN:
1. HundeführerIn und EigentümerIn des Boxers müssen Mitglied im BK sein und
der LG Berlin-Brandenburg angehören.
2. Landesmeister wird die oder der HundeführerIn mit der besten bestandenen
Qualifikationsprüfung innerhalb einer Prüfungssaison, welche von der
LG Berlin-Brandenburg geschützt wurde.
3. Bei Punktgleichheit findet das Platzierungssystem der PO Anwendung.
4. Bei dem von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokal, handelt es sich
um einen Wanderpokal.
LANDESMEISTER FH der LG BERLIN-BRANDENBURG
VERGABEBESTIMMUNGEN:
1. HundeführerIn und EigentümerIn des Boxers müssen Mitglied im BK sein und
der LG Berlin-Brandenburg angehören.
2. Landesmeister wird die oder der HundeführerIn mit der besten bestandenen
Landesgruppen-Ausscheidungsprüfung Fährte (LAP FH), welche von der
LG Berlin-Brandenburg geschützt wurde.
3. Bei dem von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokal, handelt es sich
um einen Wanderpokal.
Juni 2018 überarbeitet Carsten Volke, LAW