Ausschreibung zu den HF Pokalen - Boxerklub Berlin - Brandenburg BK

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Ausschreibung zu den HF Pokalen

IGP/IFH > Hundeführerpokale
Der Vorstand der Landesgruppe (LG) hat beschlossen,
die Vergabebestimmungen der Hundeführerpokale (IGP / FH) ab 2019 wie folgt neu festzulegen:


 
 
 
IGP-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

 
 
VERGABEBESTIMMUNGEN:

 
 
1.     HundeführerIn und EigentümerIn des Boxers müssen Mitglied im BK sein und der LG Berlin-Brandenburg angehören.

 
2.     Nur Boxer mit VDH-Papieren (Leistungsregister wird anerkannt) werden in die Wertung genommen.

3.     Die/Der HundeführerIn muss den Boxer selbst ausgebildet haben. (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des
Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung).

 
4.     Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen IGP 1 und 2.

 
5.     In die Wertung genommen werden die Punkte:
 
a)    der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IGP-Prüfungen,
die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.
b)    der besten bestandenen Qualifikationsprüfung in der LG Berlin-Brandenburg.
Bei mehreren bestandenen Qualifikationsprüfungen werden die nicht berücksichtigten Qualifikationsprüfungen als IGP-Prüfung gewertet (siehe Punkt 5.a)
c)     der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Gebrauchshunde (DM IGP).

 
6.    Zwischen den einzelnen, anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
In einer Prüfung kann ein Hundeführer bis zu zwei Hunde führen.
Es werden die Punkte für jeden Hund anerkannt. (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung oder BK-Info-Ordner).

 
7.     Die von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokale gehen in das Eigentum des Hundeführers über.
 

FH-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

 
 
 
VERGABEBESTIMMUNGEN:

 
 
1.     siehe Hundeführerpokal IGP

 
2.     siehe Hundeführerpokal IGP

 
3.     siehe Hundeführerpokal IGP

 
4.     Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufe IFH 1.

 
5.     In die Wertung genommen werden die Punkte:
 
a.     der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IFH–Prüfungen
(die einzelnen Tagesergebnisse bestandener IGP-FH-Prüfungen werden anerkannt),
die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.
b.     der bestandenen Landesgruppen-Fährtenausscheidung (LAP FH).
c.     der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Fährtenhunde (DM FH).

     
6.     siehe Hundeführerpokal IGP

 
7.     siehe Hundeführerpokal IGP



 
 
 
 
         
Mai 2019
überarbeitet   Carsten Volke, LAW

            
April 2018
überarbeitet Carsten Volke, LAW

Dezember 2011
überarbeitet Maria Affeldt, LAW

März 2008
überarbeitet Andreas Jung, LAW

März 1997
Klaus Jeske, LAW
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