Hundeführerpokale (IGP/IFH)
IGP/IFH > Vergabebestimmungen
Der Vorstand der Landesgruppe (LG) hat beschlossen, die Vergabebestimmungen der Hundeführerpokale (IGP / IFH) ab 2019 wie folgt neu festzulegen:
IGP-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:
VERGABEBESTIMMUNGEN:
- HundeführerIn und EigentümerIn des Boxers müssen Mitglied im BK sein und der LG Berlin-Brandenburg angehören.
- Nur Boxer mit VDH-Papieren (Leistungsregister wird anerkannt) werden in die Wertung genommen.
- Die/Der HundeführerIn muss den Boxer selbst ausgebildet haben.
(Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung). - Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen IGP 1 und 2.
- In die Wertung genommen werden die Punkte:
- der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IGP-Prüfungen,
die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden. - der besten bestandenen Qualifikationsprüfung in der LG Berlin-Brandenburg.
Bei mehreren bestandenen Qualifikationsprüfungen werden die nicht berücksichtigten Qualifikationsprüfungen
als IGP-Prüfung gewertet (siehe Punkt 5.a). - der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Gebrauchshunde (DM IGP).
- Zwischen den einzelnen, anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
In einer Prüfung kann ein Hundeführer bis zu zwei Hunde führen. Es werden die Punkte für jeden Hund anerkannt.
(Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung oder BK-Info-Ordner). - Die von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokale gehen in das Eigentum des Hundeführers über.
IFH-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:
VERGABEBESTIMMUNGEN:
- siehe Hundeführerpokal IGP
- siehe Hundeführerpokal IGP
- siehe Hundeführerpokal IGP
- Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufe IFH 1.
- In die Wertung genommen werden die Punkte:
- der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IFH–Prüfungen
(die einzelnen Tagesergebnisse bestandener IGP-FH-Prüfungen werden anerkannt),
die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden. - der bestandenen Landesgruppen-Fährtenausscheidung (LAP-FH).
- der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Fährtenhunde (DM IFH).
- siehe Hundeführerpokal IGP
- siehe Hundeführerpokal IGP
05 / 2019 überarbeitet Carsten Volke, LAW
04 / 2018 überarbeitet Carsten Volke, LAW
12 / 2011 überarbeitet Maria Affeldt, LAW
03 / 2008 überarbeitet Andreas Jung, LAW
03 / 1997 Klaus Jeske, LAW